Selbige im vorherigen H2 beschriebenen Anspruche bleiben unangetastet existieren
Nachfolgende bestehende OGH-Gerichtsbarkeit inbegriffen EuGH-Entschluss Wunner gilt zu handen Ruckforderungen langs. Hinzugefugt werden gesetzliche Einzahlungs- unter anderem Verlustlimits als verbindlicher